Teilnahmevereinbarung Autorenwettbewerb CREATORS

1. BEWERBUNG

1.1 Der Wettbewerb richtet sich an Autorinnen bzw. Autoren und Komponistinnen bzw. Komponisten im Bereich Musiktheater und Musical.

1.2 Es können ausschließlich neue Originalwerke in deutscher Sprache berücksichtigt werden.

1.3 Eine Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Formular auf www.creators-wettbewerb.de erfolgen. Für eine vollständige Bewerbung werden folgende Daten benötigt:

1) Exposé mit kurzer Inhaltsangabe und Stoffbeschreibung (max. 1 Seite, DIN A4, 11pt, ausschließlich PDF).

2) zwei Spielszenen aus dem Wettbewerbsbeitrag, in denen Tonfall und Stil des Stoffes deutlich werden (max. je 3 Seiten, DIN A4, 11pt, ausschließlich PDF).

3) zwei Musikstücke oder Lieder aus der Produktion, die aussagekräftig für den Stoff sind (ausschließlich mp3). Hinweis: Hier müssen keine professionellen Aufnahmen eingereicht werden, die Jury soll nur einen ersten Eindruck gewinnen.

4) Ein vollständig ausgefülltes Online-Formular ist Grundvoraussetzung zur Teilnahme am gesamten Wettbewerb.

1.4 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigen mit der Bewerbung, im vollständigen Besitz der Urheber- und Aufführungsrechte (Text und Originalmusik) zu sein. Stoffe, die mit Rechten Dritter belegt sind, können nicht im Wettbewerb berücksichtigt werden. Adaptionen bereits bestehender rechtefreier Stoffe (z. B. Romanadaptionen) sind nicht zulässig.

1.5 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigen, dass ihr Wettbewerbsbeitrag bis zum Tag der Einreichung nicht aufgeführt worden ist oder sich bereits in Produktion befindet bzw. eine Verabredung für eine Produktion besteht.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen der Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH gegenüber für die Aufführungsrechte ein und stellen sie von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

1.6 Für die vollständige Einreichung der Wettbewerbsbeiträge steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Bewerbungszeitraum vom 01. Oktober 2018 bis zum 31. Mai 2019 um 13 Uhr zur Verfügung. Verspätet eingegangene Bewerbungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

2. DIE ERSTE AUSWAHL

Nach Einsendeschluss werden bis zu 20 Bewerbungen durch eine Fachjury für die Vorrunde ausgewählt und benachrichtigt.

3. DIE VORRUNDE

3.1 An insgesamt zwei oder drei Abenden präsentieren sich die für die Vorrunde Qualifizierten im Schmidtchen dem Publikum und der Fachjury. Hierfür erarbeiten sie jeweils eine rohe, repräsentative 15- minütige Bühnensequenz ihres Werks. Für Produktions- und Reisekosten stehen, nach Vorlage entsprechender Belege, je Beitrag 1000 Euro zur Verfügung. Die Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH stellt das Haus und die Technik inklusive des technischen Personals zur Verfügung und gibt die Bühnenbedingungen vor.

3.2 Die Vorrundenpräsentationen finden an folgenden Tagen im Hamburger Schmidtchen Theater statt:

12.8.2019 und 2.9.2019.

3.3 Die Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH entscheidet, an welchen Terminen welcher Beitrag präsentiert wird.

3.4 An jedem Abend der Vorrunde ermittelt die Fachjury einen Gewinner, der sich für das Finale qualifiziert. Außerdem kann die Fachjury nach eigenem Ermessen bis zu zwei weitere Teilnehmer für das Finale nachnominieren.

3.5 Die Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH erstattet den für die Vorrunde qualifizierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern bzw. der Gruppe bis zu 1000,00 Euro für Anreise und Unterkunft nach Vorlage der Originalbelege.

Tantiemen für die Aufführung in der Vorrunde werden nicht gezahlt.

3.6 Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bzw. Gruppe erhalten bzw. erhält für den Abend ihrer Präsentation bis zu zehn unentgeltliche Tickets.

4. DAS FINALE

4.1 Das Finale findet an einem vom Veranstalter definierten Tag im Februar 2020 im Schmidt Theater und Schmidtchen Theater. Reeperbahn. statt. Geladen werden Intendanten, Veranstalter und Fach-Journalisten aus der Musiktheaterbranche.

4.2 Am Finaltag präsentieren die Finalistinnen bzw. Finalisten je eine 40-minütige Fassung ihres Werks. Sie erhalten für die Präsentation eine Gewinnsumme von 5.000,00 Euro. Damit sind alle Produktions-, Herstellungs- und Aufführungskosten (z. B. Gagen des künstlerischen Teams, Dekoration, Regie) sowie Reise- und Übernachtungskosten abgegolten. Tantiemen für die Aufführungen werden nicht gezahlt.

Die Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH stellt das Haus und die Technik einschließlich des technischen Personals zur Verfügung und gibt die Bühnenbedingungen vor.

4.3 Die Sieger des Finales (Platz 1 bis 3) werden am Ende des Finales ausgewählt und bekannt gegeben und erhalten eine Urkunde. Der erste Platz erhält ein Preisgeld von 5000,00 Euro, der zweite Platz erhält ein Preisgeld von 2500,00 Euro, der dritte Platz erhält ein Preisgeld von 1000,00 Euro. Dieses ist nicht anrechenbar und kann von den Gewinnern einbehalten werden.

5. RECHTEÜBERTRAGUNG UND LAUFZEIT DER VEREINBARUNG

5.1 Zu Zwecken der Aufführung der eingereichten Werke übertragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Finales die Aufführungsrechte an den eingereichten Werken und überreichen der Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH das vollständige Material (Text und Musik). Das Aufführungsrecht umfasst die exklusive Option zur ausschließlichen zeitlich, räumlich und rechtlich unbeschränkten Nutzung des Werks. Die Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH ist berechtigt,
- selbst oder gemeinsam mit Dritten die eingereichten Produktionen im In- oder Ausland ganz oder teilweise aufzuführen oder durch Dritte aufführen zu lassen,
- zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- und/oder Tonfolgen zu übertragen und die so hergestellten Bild- und/oder Tonträger oder sonstigen Vervielfältigungsstücke in derselben Weise wie das Werk zu nutzen,
- unter Wahrung der Urheberrechtspersönlichkeit und in Abspreche mit dem Urheber zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen.

Soweit die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer genutzte Musikwerke selbst komponiert hat, räumt sie bzw. er der Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH die nicht durch GEMA und GVL verwalteten Nutzungsrechte an diesen ein.

5.2 Die Rechteübertragung gilt für alle Werke des Finales. Sie umfasst fünf Jahre und beginnt am Tag der Präsentation des Werks im Finale. Sollte innerhalb von zwei Jahren nach dem Finale kein Aufführungsvertrag entstanden sein, so kann die Rechteübertragung beidseitig vorzeitig gekündigt werden. Die Dauer der Rechteübertragung verlängert sich automatisch jeweils um ein (1) Jahr, wenn die Vereinbarung nicht mindestens sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

6. TANTIEME

Für Aufführungen des kompletten Werkes in Einrichtungen Schmidts TIVOLI Theater Betriebsgesellschaft mbH erhält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bzw. die Gruppe eine Tantieme in Höhe von 10 % der Netto-Einnahmen. Ein Aufführungsvertrag wird in diesem Fall direkt mit der Schmidts TIVOLI Theater Betriebsgesellschaft mbH geschlossen.

Für Aufführungen in anderen Einrichtungen oder durch Dritte vertritt tollkühnmedia GmbH – Verlag & Theaterproduktion die Aufführungsrechte.
- 60% Teilnehmer/in
- 25% Verlag
- 15% Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH

7. GARANTIE

7.1 Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer garantieren, dass sie die vertragsgegenständlichen Leistungen persönlich erbracht haben und Dritten keine Nutzungsrechte überlassen sind oder mit der Wahrnehmung der Nutzungsrechte beauftragt sind.

7.2 Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer garantieren, dass das eingereichte Werk nicht mit Rechten Dritter belastet ist und verpflichten sich, die Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH von sämtlichen wie auch immer gearteten Rechten Dritter freizustellen.

8. DATENSCHUTZ

Die gesetzlichen Bestimmungen (Hamburgisches Datenschutzgesetz sowie Bundesdatenschutzgesetz) sind einzuhalten. Die Schmidts Tivoli Theater Betriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, die übermittelten vertraulichen Informationen innerhalb der Unternehmensorganisation weiter zu geben.

9. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN

9.1 Mündliche Abreden sind nicht getroffen.

9.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen wurden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

9.3 Die Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt nicht den rechtlichen Bestand des Vertrages im Übrigen.

9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hamburg, den 1.9.2018

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